Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das „Privacy Shield“-Abkommen zwischen der EU und den USA zu kippen, drohen deutschen Unternehmen nun Strafzahlungen, wenn sie personenbezogene Daten in US-Clouds speichern.
Erstaunlicherweise haben bislang nur wenige Unternehmen auf das Urteil reagiert, das der EuGH schon im Juli dieses Jahres ausgesprochen hatte. Tatsächlich gibt es damit keine Rechtsgrundlage mehr für die Nutzung amerikanischer Cloud-Anbieter, selbst wenn deren Rechenzentren auf europäischem Boden stehen. Und da unwahrscheinlich ist, dass die EU und die USA kurzfristig ein neues Datenschutzabkommen vereinbaren, müssen deutsche Unternehmen jetzt ihre Cloud-Strategien auf den Prüfstand stellen. Sogar die irische Datenschutzbehörde, die unter den EU-Regulierungsbehörden den US-Tech-Giganten normalerweise am freundlichsten gegenübersteht, hat Facebook die Anweisung erteilt, die Übertragung von Benutzerdaten aus der EU in die USA zu stoppen.
Im Grunde haben Unternehmen, die US-Clouds nutzen, jetzt drei Optionen: Sie legen allen Nutzern, deren personenbezogene Daten sie verarbeiten, eine umfassende Einverständniserklärung vor und hoffen, dass jeder Einzelne unterschreibt. Alternativ verschlüsseln sie alle Daten hart, bevor sie in US-Clouds wandern, was aber oft nicht praktikabel ist und mit Funktionsverlust einhergeht; zudem müssen sie damit rechnen, dass US-Sicherheitsbehörden die Verschlüsselung knacken können. Die sicherste und nachhaltigste Lösung ist, sich von US-Clouds unabhängig zu machen und sie zu meiden – oder zumindest für die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten Private Clouds zu nutzen.
Unterm Strich müssen Unternehmen auf Basis der neuen Rechtslage schnellstmöglich den Umgang mit personenbezogenen Daten überprüfen, mögliche Schwachstellen und Risiken identifizieren und einen Katalog mit kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen erstellen. Der langfristige Plan sollte das Hosting und die Verarbeitung aller relevanten Daten auf digital souveräne Weise innerhalb der EU umfassen. Ein „Quick Win“ ist die Speicherung zumindest von Dateien mit personenbezogenen Daten in einer rechtskonformen Private Cloud anstatt einer US-Public-Cloud. Beispielsweise kann Microsoft OneDrive mit geringem Aufwand durch einen rechtskonformen Private-Cloud-Datenspeicher ergänzt („Hybrid Cloud“) oder komplett ersetzt werden. Dank Integration in Microsoft Office Online Server entstehen keine Nachteile hinsichtlich Funktionalität oder Benutzerfreundlichkeit. Um solche Private-Cloud-Umgebungen zu betreiben, sind freilich IT-Ressourcen erforderlich, über die nicht alle Unternehmen verfügen. Sowohl der Betrieb (sogenannte „Managed Services“) und auch die Infrastruktur („Hosting“) lassen sich allerdings auslagern, so dass die private Wolke kosteneffizient im eigenen Rechenzentrum oder in einer beliebigen Cloud-Infrastruktur betrieben werden kann.
Der politische Wille, Europa von den US-Cloud-Konzernen unabhängig zu machen, ist spätestens seit dem Privacy-Shield-Urteil klar. Europäische Unternehmen und insbesondere auch die öffentliche Verwaltung tun nun gut daran, ihre Cloud-Infrastruktur hinsichtlich der geänderten Rahmenbedingungen zu überprüfen und anzupassen. Datenspeicher in Form einer Private Cloud sind hier ein wichtiger Baustein einer zukunftssicheren Cloud-Strategie.