ownCloud, Spezialist für Digital Collaboration, begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf den EU-US Privacy Shield, die den Transfer persönlicher Daten in amerikanische Public-Cloud-Dienste wie Microsoft OneDrive, Google Drive, Dropbox oder Box.com als unrechtmäßig erklärt.
Mit dem Urteil rücken europäische Alternativen wie das Cloud-Projekt Gaia-X und auf Open-Source-basierende Content- Collaboration-, Enterprise-Filesync- und Fileshare-Lösungen wie ownCloud weiter in den Vordergrund.
Das heutige EuGH-Urteil beinhaltet eine klare Anweisung an alle Unternehmen, Behörden und Organisationen: Der sogenannte EU-US Privacy Shield darf ab sofort nicht mehr angewendet werden, um den Transfer persönlicher Daten in die USA zu begründen. Die Standard-Vertragsklauseln der Europäischen Union können als Grundlage genutzt werden, dabei muss aber jeweils überprüft werden, ob das hohe Datenschutzniveau der EU eingehalten wird. Diese Prüfung obliegt dem jeweiligen Unternehmen, das die Datenhoheit ausübt. In der Praxis wird diese Prüfung aber entweder nicht möglich sein oder aber sie wird spätestens an der Gesetzeslage in den USA scheitern. Solange ein Zugriff über den US Cloud Act nicht ausgeschlossen werden kann, betrifft das Urteil auch alle Cloud-Dienste von US-amerikanischen Muttergesellschaften – unabhängig davon, ob sich das Rechenzentrum in Deutschland oder einem anderen Land befindet.
„Damit wird die Nutzbarkeit amerikanischer Public Cloud Dienste für europäische Unternehmen und Behörden vom heutigen Tag an stark eingeschränkt.“
„Das heutige EuGH-Urteil stellt ein großes Problem für die amerikanischen Cloudspeicher-Dienste wie Microsoft OneDrive, Google Drive oder Dropbox dar“, sagt Tobias Gerlinger, CEO und Managing Director von ownCloud. „Es bedeutet im Endeffekt, dass die Speicherung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in diesen Clouds gegen EU-Recht, sprich die DSGVO, verstößt und somit empfindliche Strafen drohen. Damit wird die Nutzbarkeit dieser Dienste für europäische Unternehmen und Behörden vom heutigen Tag an stark eingeschränkt.“